Stilower Wende

Das Land Mecklenburg-Vorpommern legte vor einigen Jahren das Förderprogramm „Wohnungsbau sozial“ auf. Auch wir wollen uns weiterhin an dieser Möglichkeit, sozialen Wohnraum in Greifswald zu errichten, beteiligen und bauen einen weiteren Neubau von drei Wohnhäusern in der Stilower Wende im Stadtteil Schönwalde I Ost. 

24 Wohnungen der drei Wohnhäuser werden im 1. Förderweg errichtet. Für diese belegungsgebundenen Wohnungen darf laut Förderprogramm bei der Erstvermietung keine höhere Nettokaltmiete als 6,60 €/m² monatlich vereinbart werden und nur an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Weitere 24 Wohnungen werden im Rahmen des 2. Förderweges gebaut. Für diese gilt laut Förderprogramm bei der Erstvermietung eine maximale Kaltmiete von 7,40 €/m² in Verbindung mit der Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines. Weitere 38 Wohnungen entstehen frei finanziert.

Die 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe zwischen 44 und 90 m². Alle Wohnungen haben einen Balkon oder eine Terrasse und sind über einen Aufzug (außer in den Zwischenbauten) erreichbar. Fast alle Wohnungen werden barrierefrei errichtet und haben überwiegend geschlossene Küchen, ebenerdige Duschen und teilweise Vollbäder.

 

Baustart
November 2020

Fertigstellung aller Wohnhäuser
Frühjahr 2023

Für Singles, Paare, Familien und Senioren

"Wohnungsbau sozial"

Zukunfts- und marktorientierte Projekte schaffen und realisieren, das ist die große Aufgabe der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald. Dabei geht es nicht nur darum, Wohnraum zu sanieren oder neu zu bauen, sondern vielmehr für verschiedene Bevölkerungsgruppen und deren Ansprüche Wohnungen bereitzustellen. Dazu gehört seit einigen Jahren auch der sozialgeförderte Wohnungsbau. Beginnend mit den beiden Wohnhäusern in der Gaußstraße folgt nun auch dieses Neubauprojekt in der Stilower Wende.

24 Wohnungen der drei Wohnhäuser werden im 1. Förderweg errichtet. Für diese belegungsgebundenen Wohnungen darf laut Förderprogramm bei der Erstvermietung keine höhere Nettokaltmiete als 6,60 €/m² monatlich vereinbart werden und nur an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Weitere 24 Wohnungen werden im Rahmen des 2. Förderweges gebaut. Für diese gilt laut Förderprogramm bei der Erstvermietung eine maximale Kaltmiete von 7,40 €/m² in Verbindung mit der Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines.

barrierefrei und sozial

Die 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe zwischen 44 und 90 m². Alle Wohnungen haben einen Balkon oder eine Terrasse und sind über einen Aufzug (außer in den Zwischenbauten) erreichbar. Fast alle Wohnungen werden barrierefrei errichtet und haben überwiegend geschlossene Küchen, ebenerdige Duschen und teilweise Vollbäder. Die geplanten Wohnungen werden barrierefrei nach DIN 18044 – 2 errichtet und haben überwiegend geschlossene Küchen, ebenerdige Duschen und teilweise Vollbäder.

BARRIEREFREI und GENERATIONSÜBERGREIFEND: Das damit verbundene Konzept berücksichtigt dabei die aktuellen Wünsche der Kunden und den demografischen Wandel, um den besonderen Wohnkomfort zu schaffen und attraktive Wohnraumlösungen über den gewohnten Standard hinaus anzubieten.

Die WVG definiert den Begriff generationsübergreifend nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit, sondern fügt durch individuelle Grundrisslösungen auch für Familien ein besonderes Plus an Vielfalt hinzu. Die Betonung gilt dabei stets dem besonderen Detail, das schließlich den einzigartigen Charakter jedes Wohnhauses ausmacht, innen wie außen.

Greifswald – jung, dynamisch, maritim

Greifswald ist eine Universitäts- und Hansestadt und die jüngste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern. Über 10.000 Studenten prägen das Stadtbild und das kulturelle Leben. Greifswald ist aber auch ein starker Motor für die Wirtschaft, bietet zahlreiche unterschiedliche Arbeitsplätze und lässt die Stadt - als eine der wenigen im Nordosten - wachsen.  Fast 60.000 Einwohner leben und arbeiten in der Stadt am Meer. In direkter Nähe zur Dänischen Wieck, der Ostseebucht und dem Ryck.

Wohnen in einem lebendigen Stadtteil

Das Umfeld im Stadtteil Schönwalde I Ost bietet die notwendige Infrastruktur, wie verschiedene Dienstleistungseinrichtungen, Verkaufseinrichtungen, Ärzte, Apotheke und eine gute Anbindung an das innerstädtische Verkehrsnetz mit Bushaltestellen im direkten Umfeld. Auch ein Spielplatz und Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

48 Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein

Die drei Häuser werden durch Zwischenbauten miteinander verbunden, in welchen sich sechs weitere 2- und 3-Zimmer-Wohnungen befinden. Das Grundstück der Stilower Wende 1 - 6 hat eine Gesamtgröße von ca. 7.700 m² und erhält neben den Wohnbauten auch 70 PKW-Stellplätze, von welchen sechs behindertengerecht gebaut werden. Auf dem Gelände des Parkplatzes entstehen zusätzlich zwei Ladesäulen mit  4 Ladepunkten. Auch an ausreichend Fahrradstellplätze ist gedacht worden. Allein im Außenbereich werden 62 Stellplätze vorgehalten. Weitere Abstellmöglichkeiten befinden sich in fast allen einzelnen Häusern. Das gesamte Areal wird als großzügiger Freiraumbereich mit Sitzgruppen und Spielgeräten - welche von allen Altersgruppen genutzt werden können - gestaltet. Der historische Garten im Süden wurde so weit wie möglich erhalten und wird durch die neue Gestaltung noch attraktiver. Es werden ca. 20 neue Bäume auf dem Areal gepflanzt. Die Landschaftstopographie wird mit Böschungen als Sichtschutz und für Rückzugsbereiche der Quartiersnutzer angelegt. Die Stilower Wende 1 - 6 erhält eine Photovoltaik-Anlage und die Mieter haben die Möglichkeit, durch Mieterstrom, ihren eigenen Sonnenstrom zu nutzen.

Als klimatechnisches Highlight erhalten die Objekte ein Gründach. Dieses ergänzt das Konzept des Wohnens im Grünen und trägt zur Aufwertung des Mikroklimas bei. Der Vorteil von begrünten Dächern ist die Rückführung der Feuchtigkeit in die Luft durch Verdunstung. Durch den hohen Versiegelungsgrad gerade im Stadtbereich ist es natürlich sinnvoll, Flächen zu schaffen, die Wasser aufnehmen können, die Feuchtigkeit speichern und durch Verdunstung wieder abgeben. Das beeinflusst die Kleinklimazonen. Die aufgebrachte Substratschicht übt eine Speicherwirkung für das entstehende Regenwasser aus, welche im Sommer die Wärme im Obergeschoss reduziert. Ein weiterer positiver Effekt besteht darin, dass das Regenwasser nicht direkt in der Entwässerung ankommt und so bei Starkregen ein Überschwemmen vermieden werden kann. 
 

Erdgeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 45 m²bis60 m²  
1. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 45 m²bis60 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 60 m²  
2. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 45 m²bis60 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 60 m²  
3. Obergeschoss
2 x2-Zimmer-Wohnungca. 60 m²  
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 75 m²  
1 x4-Zimmer-Wohnungca. 90 m²  
4. Obergeschoss
2 x2-Zimmer-Wohnungca. 60 m²   
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 75 m²   
1 x4-Zimmer-Wohnungca. 90 m²   
Erdgeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 45 m²  
1. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 45 m²bis60 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 60 m²  
2. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 45 m²bis60 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 60 m²  
3. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 45 m²bis60 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 75 m²  
4. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 45 m²bis60 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 75 m²  
5. Obergeschoss
2 x2-Zimmer-Wohnungca. 60 m²  
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 75 m²  
1 x4-Zimmer-Wohnungca. 90 m²  
Erdgeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 48 m²bis61 m²
1. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 50 m²bis61 m²
2. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 50 m²bis61 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 63 m²  
3. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 45 m²bis65 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 75 m²  
4. Obergeschoss
1 x2-Zimmer-Wohnungca. 66 m²  
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 63 m²bis82 m²
2 x4-Zimmer-Wohnungca. 90 m²  
5. Obergeschoss
1 x2-Zimmer-Wohnungca. 66 m²  
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 64 m²bis82 m²
1 x4-Zimmer-Wohnungca. 90 m²  
6. Obergeschoss
1 x2-Zimmer-Wohnungca. 66 m²  
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 64 m²bis82 m²
1 x4-Zimmer-Wohnungca. 90 m²  
Erdgeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 56 m²bis60 m²  
1. Obergeschoss
1 x2-Zimmer-Wohnungca. 56 m²  
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 72 m²  

Was ist ein  Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann.

Wo kann der Schein beantragt werden?
Der Wohnberechtigungsschein kann bei der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Bürgerservice und Brandschutz
WohngeldbehördeMarkt 15, 17489 Greifswald
E-Mail: wohngeld-greifswald@greifswald.de

beantragt werden und besitzt eine Gültigkeit von 12 Monaten.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die nicht nur vorübergehend ihren Wohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze  nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigt. Mehrere Personengruppen erfüllen in vielen Fällen diese Bedingungen. Dazu gehören etwa Alleinerziehende, Studenten, Auszubildende, Behinderte, Rentner, Senioren, Ausländer und Personen, die Hartz IV beziehen oder Menschen mit einem geringen Einkommen.

Welche finanziellen Grenzen gibt es bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines?
Die Grenzen sind regional sehr unterschiedlich. Daher sind die folgenden Zahlen nur als Richtwerte zu verstehen und können nicht als Garantie für die Bewilligung angeführt werden. Die Grenzen betragen für einen

Ein-Personen-Haushalt 12.000 €
Zwei-Personen-Haushalt 18.000 €
zuzüglich für jede weitere Person 4.100 €

Leben Kinder im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 500 Euro je Kind. Seit 2013 ist eine Überschreitung dieser Einkommensgrenzen um bis zu 30 Prozent zulässig.

Was wird als Einkommen gezählt?
- Bruttoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe
- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
- Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten

Nicht als Einkommen anzusehen sind folgende Einkünfte:
- Kindergeld
- Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss
- Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
- steuerfreie Arbeitnehmer-Sparzulage

Sind auch die Wohnungsgrößen geregelt?
Ja. Die Angemessenheit der Größe der Wohnung ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen und wird ebenfalls auf dem Wohnberechtigungsschein vermerkt.

Welche Wohnungsgröße ist zulässig?
Die Angemessenheit der Wohnung gilt als gegeben, wenn die Zahl der Haushaltsangehörigen und die Wohnfläche nach der folgenden Auflistung eingehalten wird:

eine Person/Wohnfläche bis zu: 45 m²
zwei Personen/Wohnfläche bis zu: 60 m²
drei Personen/Wohnfläche bis zu: 75 m²
vier Personen/Wohnfläche bis zu: 90 m²
jede weitere Person/Wohnfläche bis zu zzgl.: 15 m²

Werden Kosten für die Prüfung auf einen Wohnberechtigungsschein entstehen?
Ja. Die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines betragen 10,00 Euro.

Welche Unterlagen werden benötigt?
• Einkommenserklärung der letzten 12 Monate jeder im Haushalt lebenden Person
• letzter Steuerbescheid
• Nachweise über Rentenbezüge
• steuerfreie Einkünfte (Bescheid über Bezug von Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, u. a.)
• Nachweis über Bezug von Unterhaltsleistungen (der letzten 3 Monate)
• Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Während des Erziehungsurlaubs ist der Nachweis vom Arbeitgeber einzureichen.
• Empfänger von Sozialleistungen: letzte Bescheinigung über Auszahlung, offizielle Bescheinigung über den gesamten Bezugszeitraum
• Studenten + Schüler (ab 16 Jahre): Immatrikulationsnachweis oder Schulbescheinigung, Angaben über Unterhalt durch Eltern bzw. Verdienstnachweis

Wann kann ich einen Wohnberechtigungsschein für die Wohnung in der Gaußstraße beantragen?
Die Wohnungen sollen im Juni und Juli  2019 übergeben werden. Da der Wohnberechtigungsschein 12 Monate Gültigkeit besitzt, können Sie den Antrag jetzt stellen. Mit dem bewilligten Antrag können Sie sich dann um eine Wohnung in der Gaußsstraße in unserem Vermietungsservice bewerben.

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