Neubau Gaußstrasse

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Förderprogramm „Wohnungsbau sozial“ aufgelegt. Auch wir wollten uns an dieser Möglichkeit, sozialen Wohnraum in Greifswald zu bauen, beteiligt und bauen zwei Neubauten in der Gaußstraße im Stadtteil Schönwalde I/Südstadt.

Bei den beiden Wohnhäusern mit jeweils 24 und 25 Wohnungen dürfen laut Förderprogramm bei der Erstvermietung der geförderten belegungsgebundenen Wohnungen keine höhere Nettokaltmiete als 5,50 €/m² monatlich vereinbart werden und nur an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Die  2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe zwischen 44 und 90 m². Alle Wohnungen haben einen Balkon oder eine Terrasse und sind über einem Aufzug erreichbar. Die geplanten Wohnungen werden barrierefrei errichtet und haben überwiegend geschlossene Küchen, ebenerdige Duschen und teilweise Vollbäder.

 

Baustart
September 2017

Fertigstellung der beiden Wohnhäuser
August/September 2019

Für Singles, Paare, Familien und Senioren

"Wohnungsbau sozial"

Zukunfts- und marktorientierte Projekte schaffen und realisieren, das ist die große Aufgabe der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald. Dabei geht es nicht nur darum, Wohnraum zu sanieren oder neu zu bauen, sondern vielmehr für verschiedene Bevölkerungsgruppen und deren Ansprüche Wohnungen bereitzustellen. Beispielgebend für dieses Maxime ist die Quartiersentwicklung für das „Quartier mit Her(t)z“. Beginnend mit dem Umbau und der Sanierung des Wohnhauses in der Lomonossowallee 33/34 soll das Areal in den kommenden Jahren komplett umgestaltet werden. Dazu wurde der Aufgang am Giebel der Heinrich-Hertz-Straße 1 abgebrochen und so der Durchgang zum Innenhof geschaffen. Die Wohnhäuser Heinrich-Hertz-Straße 1 - 3 und 20/21 werden momentan saniert, um einen nachhaltigen Wohnungsbestand zu erhalten.

Die beiden Neubauten in der Gaußstraße komplettieren die Quartiersentwicklung; denn durch das Förderprogramm wurden hohe Auflagen zur Errichtung der Neubauten erhoben. Laut Förderprogramm dürfen bei der Erstvermietung der geförderten belegungsgebundenen Wohnungen keine höhere Nettokaltmiete als 5,50 €/m² monatlich vereinbart werden und nur an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden.

barrierefrei und sozial

Die 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe zwischen 44 und 90 m². Alle Wohnungen haben einen Balkon oder eine Terrasse und sind über einen Aufzug erreichbar. Die geplanten Wohnungen werden barrierefrei nach DIN 18044 – 2 errichtet und haben überwiegend geschlossene Küchen, ebenerdige Duschen und teilweise Vollbäder.

BARRIEREFREI und GENERATIONSÜBERGREIFEND: Das damit verbundene Konzept berücksichtigt dabei die aktuellen Wünsche der Kunden und den demografischen Wandel, um den besonderen Wohnkomfort zu schaffen und attraktive Wohnraumlösungen über den gewohnten Standard hinaus anzubieten.

Die WVG definiert den Begriff generationsübergreifend nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit, sondern fügt durch individuelle Grundrisslösungen auch für Familien ein besonderes Plus an Vielfalt hinzu. Die Betonung gilt dabei stets dem besonderen Detail, das schließlich den einzigartigen Charakter jedes Wohnhauses ausmacht, innen wie außen.

Mit dem Neubauprojekt „HanseHof“ werden wir in den kommenden Jahren ein neues Quartier in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald direkt am Ryck entwickeln. Die dreiseitig geschlossene Wohnbebauung mit Tiefgarage umfasst 10 Wohnhäuser mit 96 individuell geschnittenen Wohnungen und 105 Stellplätzen. Durch die vertikalen Zäsuren in der Fassadengestaltung und die separaten Hauseingänge entsteht dennoch eine klare Trennung der einzelnen Häuser, die einen großzügigen Innenhof umschließen. 

Geplant sind 1- bis 6-Zimmer-Wohnungen von 26 m² bis 141 m² Wohnfläche mit einer gehobenen Ausstattung. Alle Wohnungen sind mit Loggien, Balkonen oder Terrassen ausgestattet und durch einen Aufzug zu erreichen.

 

Baustart
2017

Fertigstellung der ersten Wohnungen
2019

Greifswald – jung, dynamisch, maritim

Greifswald ist eine Universitäts- und Hansestadt und die jüngste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern. Über 10.000 Studenten prägen das Stadtbild und das kulturelle Leben. Greifswald ist aber auch ein starker Motor für die Wirtschaft, bietet zahlreiche unterschiedliche Arbeitsplätze und lässt die Stadt - als eine der wenigen im Nordosten - wachsen.  Fast 60.000 Einwohner leben und arbeiten in der Stadt am Meer. In direkter Nähe zur Dänischen Wieck, der Ostseebucht und dem Ryck.

Wohnen in Innenstadtnähe mit perferfekter Infrastruktur

Das Umfeld im Stadtteil Schönwalde I/Südstadt bietet die notwendige Infrastruktur, wie verschiedene Dienstleistungseinrichtungen, Verkaufseinrichtungen, Ärztehaus, Apotheken und eine gute Anbindung an das innerstädtische Verkehrsnetz mit mehreren Bushaltestellen im direkten Umfeld. Auch ein Spielplatz und eine Schule befinden sich in unmittelbarer Nähe.

49 Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein

Das gesamte Areal wird als großzügiger Freiraumbereich mit Sitzgruppen, Spielgeräten - die von Kindern ab 5 Jahre bis hin zum Seniorenalter genutzt werden können – gestaltet. Das Angebot dient zur Ergänzung des Seniorenparcours, der bereits an der Lomonossowallee 33/34 installiert wurde. Es werden 20 bis 25 neue Bäumen auf dem Areal gepflanzt. Die Landschaftstopographie wird mit Böschungen als Sichtschutz und für Rückzugsbereiche der Quartiersnutzer angelegt. Das Wegenetz wird als Quartiersdurchwegung und Anschluss zum übergreifenden Areal der umliegenden Bebauung ausgebildet, denn die Errichtung von Aufenthaltsbereichen für freizeitliche Aktivitäten ist ein Schwerpunkt der Quartiersentwicklung und soll übergreifend auf allen angrenzenden Grundstücken der WVG berücksichtigt werden.

Das Haus 1 hat eine Gebäudegrundrissgröße von 18 x 22 Meter und wird auf einem 3.110 m² großen Grundstück errichtet. Der 6-geschossige Wohnbau hat eine Gebäudehöhe von ca. 18 Metern und eine Grundfläche von ca. 380 m². Insgesamt 24 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen und eine Gewerbeeinheit für das Büro eines Quartiersgebäudemanagers und 15 Stellplatzflächen sollen errichtet werden.

Das Haus 2 hat ebenfalls eine Gebäudegrundrissgröße von 18 x 22 Meter und wird auf einem 2.400 m² großen Grundstück errichtet. Der 6-geschossige Wohnbau hat eine Gebäudehöhe von ca. 18 Metern und eine Grundfläche von ca. 380 m². Im Haus 2 werden insgesamt 25 x 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen und 15 Stellplatzflächen errichtet.

Erdgeschoss
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²
1. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 44 m²bis45 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²bis74 m²
2. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 44 m²bis60 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²
3. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 44 m²bis45 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²bis70 m²
4. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 44 m²bis60 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²
Dachgeschoss
3 x4-Zimmer-Wohnungca. 88 m²bis90 m²
Erdgeschoss
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²
1. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 44 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²bis74 m²
2. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 44 m²bis60 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²
3. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 44 m²bis45 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²bis74 m²
4. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 44 m²bis60 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 58 m²
Dachgeschoss
1 x2-Zimmer-Wohnungca. 54 m²60 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 55 m²bis70 m²
1 x4-Zimmer-Wohnungca. 84 m²

Das gewisse Etwas

Fast alle Bäder sind mit einer ebenerdigen Dusche und Fenster ausgestattet, teilweise sind auch Vollbäder geplant. In den Tageslichtbädern wurden ausreichende Bewegungsflächen berücksichtigt. Alle Wohnungen im Erdgeschoss erhalten Außenrollläden an allen Fenstern und Terrassentüren. Alle Wohnungen werden malerfertig und gefliest in Bad und Küche (offene Wohnküchen nur mit Fliesenspiegel) übergeben und erhalten einen elastischen Fußbodenbelag in Holzoptik. Die Fenster erhalten eine Dreifachverglasung und in allen Wohnräumen werden Multimediadosen installiert. Zusätzlich werden in den Wohnungen alle baulichen Voraussetzungen für das Nachrüsten von Haltegriffen in Bädern geschaffen. Die Wohnungen werden an die zentrale Fernwärmeversorgung angeschlossen.

Was ist ein  Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann.

Wo kann der Schein beantragt werden?
Der Wohnberechtigungsschein kann bei der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Bürgerservice und Brandschutz
WohngeldbehördeMarkt 15, 17489 Greifswald
E-Mail: wohngeld-greifswald@greifswald.de

beantragt werden und besitzt eine Gültigkeit von 12 Monaten.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die nicht nur vorübergehend ihren Wohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze  nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigt. Mehrere Personengruppen erfüllen in vielen Fällen diese Bedingungen. Dazu gehören etwa Alleinerziehende, Studenten, Auszubildende, Behinderte, Rentner, Senioren, Ausländer und Personen, die Hartz IV beziehen oder Menschen mit einem geringen Einkommen.

Welche finanziellen Grenzen gibt es bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines?
Die Grenzen sind regional sehr unterschiedlich. Daher sind die folgenden Zahlen nur als Richtwerte zu verstehen und können nicht als Garantie für die Bewilligung angeführt werden. Die Grenzen betragen für einen

Ein-Personen-Haushalt 12.000 €
Zwei-Personen-Haushalt 18.000 €
zuzüglich für jede weitere Person 4.100 €

Leben Kinder im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 500 Euro je Kind. Seit 2013 ist eine Überschreitung dieser Einkommensgrenzen um bis zu 30 Prozent zulässig.

Was wird als Einkommen gezählt?
- Bruttoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe
- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
- Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten

Nicht als Einkommen anzusehen sind folgende Einkünfte:
- Kindergeld
- Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss
- Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
- steuerfreie Arbeitnehmer-Sparzulage

Sind auch die Wohnungsgrößen geregelt?
Ja. Die Angemessenheit der Größe der Wohnung ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen und wird ebenfalls auf dem Wohnberechtigungsschein vermerkt.

Welche Wohnungsgröße ist zulässig?
Die Angemessenheit der Wohnung gilt als gegeben, wenn die Zahl der Haushaltsangehörigen und die Wohnfläche nach der folgenden Auflistung eingehalten wird:

eine Person/Wohnfläche bis zu: 45 m²
zwei Personen/Wohnfläche bis zu: 60 m²
drei Personen/Wohnfläche bis zu: 75 m²
vier Personen/Wohnfläche bis zu: 90 m²
jede weitere Person/Wohnfläche bis zu zzgl.: 15 m²

Werden Kosten für die Prüfung auf einen Wohnberechtigungsschein entstehen?
Ja. Die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines betragen 10,00 Euro.

Welche Unterlagen werden benötigt?
• Einkommenserklärung der letzten 12 Monate jeder im Haushalt lebenden Person
• letzter Steuerbescheid
• Nachweise über Rentenbezüge
• steuerfreie Einkünfte (Bescheid über Bezug von Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, u. a.)
• Nachweis über Bezug von Unterhaltsleistungen (der letzten 3 Monate)
• Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Während des Erziehungsurlaubs ist der Nachweis vom Arbeitgeber einzureichen.
• Empfänger von Sozialleistungen: letzte Bescheinigung über Auszahlung, offizielle Bescheinigung über den gesamten Bezugszeitraum
• Studenten + Schüler (ab 16 Jahre): Immatrikulationsnachweis oder Schulbescheinigung, Angaben über Unterhalt durch Eltern bzw. Verdienstnachweis

Wann kann ich einen Wohnberechtigungsschein für die Wohnung in der Gaußstraße beantragen?
Die Wohnungen sollen im Juni und Juli  2019 übergeben werden. Da der Wohnberechtigungsschein 12 Monate Gültigkeit besitzt, können Sie den Antrag jetzt stellen. Mit dem bewilligten Antrag können Sie sich dann um eine Wohnung in der Gaußsstraße in unserem Vermietungsservice bewerben.

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