Häufige Fragen

Es gibt viele Fragen rund um das Thema Wohnen. Darf ich auf dem Balkon grillen, wann muss ich meine Wohnung renovieren, bis zu welchem Datum muss die Miete eingezahlt werden? Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen zusammengestellt, um Ihnen so schnell wie möglich die passende Antwort liefern zu können. Vielleicht hat sich Ihre Frage ja schon auf dieser Seite erledigt. Die Rubrik der häufigsten Fragen soll fortlaufend aktualisiert und ggf. um weitere Fragen ergänzt werden.

Kleintiere, wie Hamster, Zierfische in handelsüblichen Aquarien, Vögel usw. dürfen in der Wohnung gehalten werden. Bei der Hundehaltung sieht dies etwas anders aus - hier ist eine Genehmigung von uns einzuholen. Im Übrigen gilt, dass Tierhaltung in der Wohnung nicht zu Belästigungen der anderen Mitmieter führen darf und dass auch die Wohnungen nicht beschädigt werden dürfen. Bitte fragen Sie uns vor der Anmietung der Wohnung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Benötigen Sie mehr als die bei Mietvertragsabschluss ausgehändigten Schlüssel für Ihre Wohnung, so set-zen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Mieterbetreuer in Verbindung, da unsere Wohnanlagen mit Schließanlagen versehen sind. Dies bedeutet, dass nur Mieter des Hauses Zugang haben; dadurch wird die Sicherheit im Haus gestärkt.

Schönheitsreparaturen sind Maler- und Renovierungs-arbeiten des Mieters während der Nutzungsdauer der Wohnung. So müssen Wände und Decken, individuell Fenster, Türen und Heizkörper in regelmäßigen Abständen gestrichen werden. Wann Schönheitsreparaturen notwendig sind, richtet sich nach dem Zustand der Wohnung und der aktuellen Rechtsprechung.

Endet das Mietverhältnis, so sind die anteiligen Kosten für Schönheitsreparaturen entsprechend der Quote zu zahlen. Diese sind abhängig vom individuellen Abnutzungsgrad der Wohnung. Um diese Kostentragungspflicht zu umgehen, können die Schönheitsreparaturen vor Übergabe der Wohnung an die WVG mbH Greifswald selbst fachgerecht ausgeführt werden.

Die Kosten zur Beseitigung von Bagatellschäden muss der Mieter selbst tragen, dazu zählen Schäden an den Installationen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen. Die Kosten dürfen im Einzelfall den Betrag von 60 Euro und jährlich maximal acht Prozent der Jahresmiete nicht übersteigen.

Wenn Sie einen Mangel in Ihrer Wohnung feststellen, stecken Sie bitte eine Notiz in den Hauswartbrief-kasten. Den Mangel können Sie auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Ihrem Mieterbetreuer mitteilen.

Nein. Unsere meisten Wohnhäuser sind an das vorhandene Kabelnetz der Vodafone Kabel Deutschland  GmbH angeschlossen und versorgen Sie mit zahlreichen unterschiedlichen Programmen. Daher ist das Anbringen einer Sattelitenanlage grundsätzlich untersagt.

Die Information zum richtigen Ansprechpartner für Ihre Wohnung finden Sie in Ihrem Hausaufgang am schwarzen Brett und auch auf der ersten Seite Ihres Mietvertrages oder auf der Homepage unter Kundenberater.

Um unseren Mietern die größtmögliche Gestaltungsfreiheit ihrer Wohnung zu geben, haben wir uns entschieden, unsere Küchen bei Anmietung nicht mit Möbeln wie Spüle oder Herd auszustatten. Wenn aber die Küche, welche der Vormieter in der Wohnung belassen möchte, Ihren Gefallen findet, halten Sie dies bitte schriftlich fest. I.d.R. sind auch wir mit dieser Einigung einverstanden. Die Möbel gehen damit ab Mietvertragsbeginn in das Eigentum des Nachmieters über. Dies verpflichtet den Nachmieter allerdings auch zur Entsorgung der Möbel bei einem späteren Auszug.

In der Regel ist eine Kaution in Höhe von 3 Monatsgrundmieten (ohne Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen) zu entrichten. Bei Beendigung des Mietverhältnisses und Abgeltung aller eventuellen Ansprüche aus dem Mietverhältnis wird die Kaution mit den bis dahin aufgelaufenen Zinsen und frühestens 3 Monate nach Beendigung des Mietvertrages ausgezahlt. Eine Maklerprovision oder Vermittlungsgebühr entsteht nicht.

Wir möchten von unseren Mietinteressenten vor Abschluss eines Mietvertrages die Einkommensverhältnisse einsehen. Damit stellen wir sicher, dass der Mieter in der Lage ist, seinen Mietzahlungsverpflichtungen nachzukommen. Als Faustregel gilt, dass die Miete nicht mehr als ca. 40 % des Familien-Nettoeinkommens betragen darf. Für Mietinteressenten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II gelten die Kosten der Unterkunft laut Verwaltungsvorschrift der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Vorlage der Mietschuldenfreiheit von Ihrem jetzigen Vermieter möchten wir ebenfalls einsehen. Diese Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden von uns vertraulich behandelt.

Die monatliche Miete setzt sich aus der Grundmiete sowie den Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlungen zusammen. Die Grundmiete ist das Entgelt für die Überlassung der Wohnung, also die eigentliche Miete. Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten, welche durch den Gebrauch des Gebäudes und des Grundstückes entstehen, z. B. Müllabfuhr, Wasserversorgung, Kabelfernsehen, Gebäudeversicherung, Hausmeister usw. Der Mieter zahlt monatlich Vorauszahlungen auf diese Kosten. Diese werden dann einmal jährlich abgerechnet, es ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Nachforderung. Analog verhält es sich mit den Kosten für die Beheizung und Warmwasser.

Die Miete ist bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten.

Die Miete kann per Einzugsermächtigung, Überweisung, Dauerauftrag oder Barzahlung in der Kasse der WVG mbH Greifswald entrichtet werden.

Mit der Wohnung und den Gemeinschaftsräumen gehe ich sorgfältig und pfleglich um. Ich nehme Rücksicht auf die Mieter des Hauses und halte die Hausordnung ein. Lärm und laute Musik vermeide ich.

Wird bei Mietvertragsbeginn, z. B. wegen Renovierungsarbeiten, Grundmietenerlass vereinbart, so ist in dieser Zeit keine Grundmiete zu zahlen. Die Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlungen sind jedoch zu leisten, da diese auch ab Mietvertragsbeginn anfallen.

Für alle baulichen Veränderungen in der Wohnung, für die Anfertigung weiterer Schlüssel, für die Untervermietung an Dritte sowie für die Haltung von Tieren benötigen Sie die Zustimmung der WVG mbH Greifswald.

Die Kündigung der Wohnung muss schriftlich an die WVG mbH Greifswald bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen. Entscheidend ist der Termin des Eingangs bei der WVG mbH Greifswald. Bei neuen Mietverträgen beträgt in der Regel die Kündigungsfrist drei Monate. Sofern Sie aber innerhalb der WVG mbH Greifswald umziehen, werden Sie mit Herausgabe der alten Wohnung aus der Kündigungsfrist entlassen. Wenn Sie Fragen haben, erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Mieterbetreuer.

Monatliche Stromkosten bei einem normalen durchschnittlichen Verbrauch:

Zimmeranzahl Summe
für eine 1-Zimmer-Wohnung ca. 20 - 25 €
für eine 2-Zimmer-Wohnung ca. 20 - 30 €
für eine 3-Zimmer-Wohnung ca. 30 - 40 €
für eine 4-Zimmer-Wohnung ca. 40 - 50 €
für eine 5-Zimmer-Wohnung ca. 50 - 60 €

Weitere zu erwähnende Kosten: Telefonkosten, GEZ, Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Laut Abfallsatzung hat jeder Haushalt der Hansestadt Greifswald die Möglichkeit, 2 x jährlich kostenlos Sperrmüll zu entsorgen. Die über 5m³ hinausgehende Menge und jede weitere Sperrmüllentsorgung im Jahr sind gebührenpflichtig. Informationen und Anmeldekarte

Nein. Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben per Post bei der WVG eingehen. Siehe auch: Was ist bei der Kündigung der Wohnung zu beachten?

Ja. Für die Aufnahme des Partners – egal ob gleich- oder andersgeschlechtlich – braucht man die Erlaubnis der WVG. Für die Erteilung der Erlaubnis hat der Mieter in der Regel einen Anspruch. Nur wenn der Vermieter wichtige Gründe vorlegen kann, insbesondere wenn die Wohnung dadurch überlegt würde, kann er die „wilde Ehe“  unterbinden.

Nein. Der Mieter kann grundsätzlich nicht verlangen, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entläßt – auch nicht, wenn er drei Nachmieter benennt.

Oft steht ein Umzug schneller ins Haus als gedacht. Sei es z.B. durch einen kurzfristigen Jobwechsel oder durch Nachwuchs, welcher sich ankündigt. Wer sucht sich da nicht gern einen Nachmieter aus, der am besten einige der alten Möbel und auch die Lieblingsfarbe an der Wand so übernimmt, dass der ausziehende Mieter möglichst wenig Arbeit mit der alten Wohnung hat. Leider können wir als Wohnungsunternehmen diesem Wunsch nicht immer entsprechen. Wir haben einen Interessentenpool von ca. 1.200 Wohnungssuchenden. Viele von diesen warten bereits seit längerer Zeit auf eine neue ihren Vorstellungen entsprechende Wohnung. Neben den Wünschen des Vor- und Nachmieters wollen und müssen wir natürlich auch diesen, unseren bereits registrierten Kunden, eine Chance auf eine neue Wohnung geben. Aus diesem Grund können wir nicht jeder Direktbewerbung zustimmen. Aber wer weiß, vielleicht findet sich ja auch in unserem Pool der passende Nachmieter mit dem gleichen Sinn für die hübsche Mustertapete in ihrem Wohnzimmer.

Grundsätzlich kann jeder Mieter seinen Balkon nach Belieben nutzen. Die Grenze ist allerdings dort gesetzt, wo andere Bewohner des Hauses belästigt werden. Toleranz auf der einen und Rücksichtnahme auf der anderen Seite sind der Schlüssel zu einen einvernehmlichen Miteinander.