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Antrag Hundehaltung

Antrag Hundehaltung
Sie möchten sich einen Hund zulegen? Die Haltung von Haustieren ist nur mit der Erlaubnis der WVG gestattet. Bitte füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus. Der Antrag ist nur mit einer Unterschrift gültig.

Bitte machen Sie Ihre Angaben und füllen Sie das Formular aus.
Mit einen Sternchen * markierte Daten sind freiwillige Angaben.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Hundehaltung

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Hundehaltung

Angaben zum Hauptmieter/Mietinteressent

Angaben zum Hauptmieter/Mietinteressent

Mietvertrags-Nr.
Straße
Name Mieter/Mietinteressent
Name weiterer Mieter/Mietinteressent
Rasse

Angaben zum Hund

Tätowierung (Mikrochip)

Tätowierung (Mikrochip)

hiden
Widerristhöhe (im ausgewachsenen Zustand) in cm
Alter des Tieres
Steuernummer (Hundesteuerbescheid, abhängig von der Größe des Hundes)
Haltung ab
Folgende Unterlagen sind diesem Antrag beizufügen

Folgende Unterlagen sind diesem Antrag beizufügen

  • Foto des Hundes
  • Kopie Hundesteuerbescheid
  • das Merkblatt zum Halten von Hunden, welches mit der Unterschrift auf diesem Antrag bestätigt wird
  • Zustimmung aller Mietparteien im Haus durch deren Unterschrift

Mir ist bekannt, dass die Haltung eines Hundes erst mit Zustimmung der WVG mbH Greifswald erfolgen darf. Die Haltung von Kampfhunden ist grundsätzlich untersagt.
Mir ist bekannt, dass die WVG mbH Greifswald je Hund einen monatlichen Zuschlag zur Miete in Höhe von 2,50 € erhebt.

Merkblatt zum Halten von Hunden

Merkblatt zum Halten von Hunden

Das Halten von Haustieren ist nicht immer problemlos, deshalb setzen wir als Vermieter folgende Grundsätze einer sorgfältigen sowie verantwortungsbewussten und damit ordnungsgemäßen Tierhaltung voraus:

  • Durch die Haltung des Hundes darf es zu keine Belästigungen der übrigen Hausbewohner kommen.
  • Der Hund ist innerhalb des Hauses und der Grünanlagen an der Leine zu führen; von Spielplätzen ist er fern zu halten.
  • Alle Schäden und Verschmutzungen, die der Hund innerhalb des Hauses, des Gebäudes oder der Außenanlagen verursacht, sind unverzüglich zu beseitigen. Sie haften hierfür persönlich. Wir bitten um den Abschluss einer Tierhalterversicherung.
  • Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen der WVG mbH der Gesundheitszustand des Tieres nachzuweisen.
  • Bei Verstößen kann die erteilte Genehmigung – auch ohne vorherige schriftliche Abmahnung – widerrufen werden.
  • Der Hund ist nach der gültigen HundehVO M-V (Verordnung über das Führen und Halten von Hunden in MV) und der HundehVO UHGW (Hundeverordnung der UHGW) zu halten.

Zustimmung der Mietparteien im Haus durch deren Unterschrift

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