Ernst-Thälmann-Ring 44, 45

Das Land Mecklenburg-Vorpommern legte vor einigen Jahren das Förderprogramm „Wohnungsbau sozial“ auf. Auch wir haben uns bereits erfolgreich mit mehreren Projekten beteiligt wollen uns auch weiterhin an dieser Möglichkeit, sozialen Wohnraum in Greifswald zu errichten, beteiligen und werden beim Neubau im Ernst-Thälmann-Ring 44, 45  weitere 37 Wohnungen in diesem Segment errichten. 

Die insgesamt 74 Wohnungen mit unterschiedlichen Grundrissen sind in 2-, 3- und 4-Zimmer aufgeteilt und haben eine Größe zwischen 42 m² und 90 m². Alle 74 Wohnungen in den beiden Wohnhäusern sind mit einem Aufzug zu erreichen, erhalten ebenerdige Duschen, teilweise werden sogar Vollbäder und Tageslichtbäder errichtet. Eine Tiefgarage, eine Dachbegrünung mit einer Photovoltaikanlage zur Mieterstromnutzung sind geplant. Abstellräume und Trockenräume werden im Erdgeschoss platziert. Zwischen den Häusern soll ein attraktiver Aufenthaltsbereich entstehen. 

37 Wohnungen im Ernst-Thälmann-Ring 45 werden im 1. und 2. Förderweg errichtet. Für diese belegungsgebundenen Wohnungen darf laut Förderprogramm bei der Erstvermietung keine höhere Nettokaltmiete als 6,60 €/m² bzw. 7,40 €/² monatlich vereinbart werden und nur an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. 

37 Wohnungen im Ernst-Thälmann-Ring 44 sind freifinanziert.  

Auch das Umfeld bietet die nötige Infrastruktur, wie verschiedene Dienstleistungseinrichtungen, Verkaufseinrichtungen, Ärzte, Apotheke und eine gute Anbindung an das innerstädtische Verkehrsnetz mit Bushaltestellen.

Baustart
Januar 2022

Fertigstellung
III. Quartal 2024

Für Singles, Paare, Familien und Senioren

"Wohnungsbau sozial"

Zukunfts- und marktorientierte Projekte schaffen und realisieren, das ist die große Aufgabe der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald. Dabei geht es nicht nur darum, Wohnraum zu sanieren oder neu zu bauen, sondern vielmehr für verschiedene Bevölkerungsgruppen und deren Ansprüche Wohnungen bereitzustellen. Dazu gehört seit einigen Jahren auch der sozialgeförderte Wohnungsbau. Beginnend mit den beiden Wohnhäusern in der Gaußstraße folgten die Neubauprojekte in der Stilower Wende, der Neuabu der 3 Wohnhäuser An den Wurthen und nun der Neubau im Ernst-Thälmann-Ring 45.

37 der insgesamt 74 Wohnungen in den beiden Wohnhäusern werden im 1. und 2. Förderweg errichtet. Für diese belegungsgebundenen Wohnungen darf laut Förderprogramm bei der Erstvermietung keine höhere Nettokaltmiete als 6,60 €/m² bzw. 7,40 €/² monatlich vereinbart werden und nur an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. 

barrierefrei und sozial

Die 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe zwischen 41 und 100 m². Alle Wohnungen haben einen Balkon oder eine Terrasse und sind über einen Aufzug erreichbar. Fast alle Wohnungen werden barrierefrei, barrierearm oder rollstuhlgerecht errichtet und haben überwiegend geschlossene Küchen, ebenerdige Duschen und teilweise Vollbäder. 

BARRIEREFREI und GENERATIONSÜBERGREIFEND: Das damit verbundene Konzept berücksichtigt dabei die aktuellen Wünsche der Kunden und den demografischen Wandel, um den besonderen Wohnkomfort zu schaffen und attraktive Wohnraumlösungen über den gewohnten Standard hinaus anzubieten.

Die WVG definiert den Begriff generationsübergreifend nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit, sondern fügt durch individuelle Grundrisslösungen auch für Familien ein besonderes Plus an Vielfalt hinzu. Die Betonung gilt dabei stets dem besonderen Detail, das schließlich den einzigartigen Charakter jedes Wohnhauses ausmacht, innen wie außen.

Greifswald – jung, dynamisch, maritim

Greifswald ist eine Universitäts- und Hansestadt und die jüngste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern. Über 10.000 Studenten prägen das Stadtbild und das kulturelle Leben. Greifswald ist aber auch ein starker Motor für die Wirtschaft, bietet zahlreiche unterschiedliche Arbeitsplätze und lässt die Stadt - als eine der wenigen im Nordosten - wachsen.  Fast 60.000 Einwohner leben und arbeiten in der Stadt am Meer. In direkter Nähe zur Dänischen Wieck, der Ostseebucht und dem Ryck.

Wohnen in einem lebendigen Stadtteil

Das Umfeld bietet die notwendige Infrastruktur, wie verschiedene Dienstleistungseinrichtungen, Verkaufseinrichtungen, Ärzte, Apotheke und eine gute Anbindung an das innerstädtische Verkehrsnetz mit Bushaltestellen im direkten Umfeld. 

Erdgeschoss
7 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis58 m²
1. Obergeschoss
7 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis58 m²
2. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis58 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 59 m²bis71 m²
3. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis 58 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 60 m²bis71 m²
4. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis58 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 60 m²bis71 m² 
5. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis60 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 73 m²  
1 x4-Zimmer-Wohnungca. 90 m²  
Erdgeschoss
7 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis58 m²
1. Obergeschoss
7 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis58 m²
2. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis58 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 59 m²bis71 m²
3. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 44 m²bis 58 m²
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 60 m²bis 71 m²
4. Obergeschoss
4 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m²bis58 m² 
2 x3-Zimmer-Wohnungca. 59 m²bis71 m² 
5. Obergeschoss
3 x2-Zimmer-Wohnungca. 43 m² bis60 m²
1 x3-Zimmer-Wohnungca. 73 m²   
1 x4-Zimmer-Wohnungca. 89 m²   

Was ist ein  Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann.

Wo kann der Schein beantragt werden?
Der Wohnberechtigungsschein kann bei der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Bürgerservice und Brandschutz
WohngeldbehördeMarkt 15, 17489 Greifswald
E-Mail: wohngeld-greifswald@greifswald.de

beantragt werden und besitzt eine Gültigkeit von 12 Monaten.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die nicht nur vorübergehend ihren Wohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze  nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigt. Mehrere Personengruppen erfüllen in vielen Fällen diese Bedingungen. Dazu gehören etwa Alleinerziehende, Studenten, Auszubildende, Behinderte, Rentner, Senioren, Ausländer und Personen, die Hartz IV beziehen oder Menschen mit einem geringen Einkommen.

Welche finanziellen Grenzen gibt es bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines?
Die Grenzen sind regional sehr unterschiedlich. Daher sind die folgenden Zahlen nur als Richtwerte zu verstehen und können nicht als Garantie für die Bewilligung angeführt werden. Die Grenzen betragen für einen

Ein-Personen-Haushalt 12.000 €
Zwei-Personen-Haushalt 18.000 €
zuzüglich für jede weitere Person 4.100 €

Leben Kinder im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 500 Euro je Kind. Seit 2013 ist eine Überschreitung dieser Einkommensgrenzen um bis zu 30 Prozent zulässig.

Was wird als Einkommen gezählt?
- Bruttoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe
- Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
- Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten

Nicht als Einkommen anzusehen sind folgende Einkünfte:
- Kindergeld
- Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss
- Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
- steuerfreie Arbeitnehmer-Sparzulage

Sind auch die Wohnungsgrößen geregelt?
Ja. Die Angemessenheit der Größe der Wohnung ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen und wird ebenfalls auf dem Wohnberechtigungsschein vermerkt.

Welche Wohnungsgröße ist zulässig?
Die Angemessenheit der Wohnung gilt als gegeben, wenn die Zahl der Haushaltsangehörigen und die Wohnfläche nach der folgenden Auflistung eingehalten wird:

eine Person/Wohnfläche bis zu: 45 m²
zwei Personen/Wohnfläche bis zu: 60 m²
drei Personen/Wohnfläche bis zu: 75 m²
vier Personen/Wohnfläche bis zu: 90 m²
jede weitere Person/Wohnfläche bis zu zzgl.: 15 m²

Werden Kosten für die Prüfung auf einen Wohnberechtigungsschein entstehen?
Ja. Die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines betragen 10,00 Euro.

Welche Unterlagen werden benötigt?
• Einkommenserklärung der letzten 12 Monate jeder im Haushalt lebenden Person
• letzter Steuerbescheid
• Nachweise über Rentenbezüge
• steuerfreie Einkünfte (Bescheid über Bezug von Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, u. a.)
• Nachweis über Bezug von Unterhaltsleistungen (der letzten 3 Monate)
• Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Während des Erziehungsurlaubs ist der Nachweis vom Arbeitgeber einzureichen.
• Empfänger von Sozialleistungen: letzte Bescheinigung über Auszahlung, offizielle Bescheinigung über den gesamten Bezugszeitraum
• Studenten + Schüler (ab 16 Jahre): Immatrikulationsnachweis oder Schulbescheinigung, Angaben über Unterhalt durch Eltern bzw. Verdienstnachweis

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