Mit dem Altschuldenhilfegesetz unterstützt das Land Kommunen und ihre Wohnungsunternehmen dabei, alte Kredite aus DDR-Zeiten oder der Nachwendezeit abzubauen. Ziel: finanzielle Entlastung, damit wieder mehr Geld für moderne, zukunftsorientierte Investitionen frei wird.
Was heißt das für die WVG? Wir haben nun einen weiteren Förderbescheid erhalten und bekommen damit Gelder zurück, die zur Tilgung dieser DDR-Kredite gedacht sind. Da wir einen Teil dieser Darlehen inzwischen schon regulär abbezahlt haben, stehen diese Mittel jetzt frei zur Verfügung.
Und was machen wir damit? Wir investieren gezielt in:
• Modernisierung unserer Wohnungsbestände
• Digitalisierung
• Instandhaltung,
um Wohnungen und Anlagen langfristig in gutem Zustand zu halten
Kurz gesagt: Aus alten Schulden werden neue Möglichkeiten – für bessere Wohnungen und ein starkes, zukunftsorientiertes Unternehmen.
