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Fördermittelbescheid übergeben

Im Dezember 2021 hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beim Landesförderinstitut MV Fördermittel beantragt, um alte Darlehen der WVG abzulösen. Insgesamt ging es dabei um 23,8 Mio. €. Ein Großteil der Mittel ist bereits vom Land bewilligt – 12,8 Mio. € sind bei uns angekommen. Jetzt kam ein weiterer Förderbescheid dazu. Da wir seit Antragstellung schon 9,63 Mio. € der alten Darlehen regulär getilgt haben, stehen diese Mittel nun frei zur Verfügung. Das heißt: Wir können sie sinnvoll für die Weiterentwicklung der WVG einsetzen.

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau oder Energie/Infrastruktur) übergab einen Fördermittelbescheid an den Baudezernenten und Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Achim Lerm und an die WVG-Geschäftsführerin Ute Frahm und den WVG-Aufsichtsratsvorsitzenden Alexander Krüger.

Mit dem Altschuldenhilfegesetz unterstützt das Land Kommunen und ihre Wohnungsunternehmen dabei, alte Kredite aus DDR-Zeiten oder der Nachwendezeit abzubauen. Ziel: finanzielle Entlastung, damit wieder mehr Geld für moderne, zukunftsorientierte Investitionen frei wird.

Was heißt das für die WVG? Wir haben nun einen weiteren Förderbescheid erhalten und bekommen damit Gelder zurück, die zur Tilgung dieser DDR-Kredite gedacht sind. Da wir einen Teil dieser Darlehen inzwischen schon regulär abbezahlt haben, stehen diese Mittel jetzt frei zur Verfügung.

Und was machen wir damit? Wir investieren gezielt in:
• Modernisierung unserer Wohnungsbestände
• Digitalisierung
• Instandhaltung,

um Wohnungen und Anlagen langfristig in gutem Zustand zu halten

Kurz gesagt: Aus alten Schulden werden neue Möglichkeiten – für bessere Wohnungen und ein starkes, zukunftsorientiertes Unternehmen.