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Bitte keine Kisten an die Straße stellen

Zu schade für die Tonne, aber nicht mehr benutzt. Dinge, die noch brauchbar sind, landen oft mit dem Hinweis „zu verschenken“ in Kisten am Straßenrand. Das mag gut gemeint sein, aber ist das auch erlaubt und sinnvoll? 

An sich ist das Verschenken von noch brauchbaren Gegenständen eine gute Sache. Ein schönes Beispiel dafür sind etwa die öffentlichen Bücherschränke in der Universitäts- und Hansestadt  Greifswald. Auch das Verkaufen auf dem Flohmarkt ist eine Alternative, wenn die Dinge für den Sperrmüll noch zu schade sind. Aber das Abstellen von Pappkartons, die den alten Hausstand beinhalten und im besten Fall für einen Liebhaber Wert besitzen, wird von der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG) nicht gern gesehen.

In der Vergangenheit habe dies drastisch in vielen Stadtteilen zugenommen.  Für die WVG ist das nicht nur ein unansehnlicher Anblick, sondern auch ein Sicherheitsrisiko. Deshalb werden die Kisten durch die Hauswarte entsorgt. Denn auch die Rechtslage ist hier eindeutig: Das Abstellen von Dingen oder gar Sperrmüll auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, ist in allen Abfallsatzungen oder -gesetzen von Kommunen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.

Bitte nutzen Sie andere Möglichkeiten, ihre Dinge zu verschenken. Beispielsweise auf Flohmärkten oder im Internet bei Tausch- oder Geschenkbörsen.