Ab dem 09.10.2025 werden bei SEPA-Überweisungen die IBAN und der Empfängername durch die Banken abgeglichen. Diese EU-weite Änderung soll neben dem Schutz vor Rechnungsbetrug auch vor fehlerhaften Überweisungen durch z. B. Tippfehler schützen.
Bei SEPA-Überweisungen muss jetzt nicht mehr nur die IBAN, sondern auch der Empfängername exakt übereinstimmen. Dieser Abgleich findet bei den Banken statt. Hierfür sendet die Bank des Zahlers die Überweisungsdaten an die Bank des Empfängers und prüft, ob der Empfängername und die IBAN übereinstimmen. Dies gilt auch bei neuen Daueraufträgen und Terminüberweisungen. Kleinere Unterschiede wie Groß- und Kleinschreibung sowie Umlaute oder doppelte Leerzeichen sollen nicht zum Abbruch führen.
Für die Mieter und Geschäftspartner der WVG mbH Greifswald bedeutet dies, dass bei Überweisungen folgender Empfängernamen genutzt werden muss:
Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Bei einer deutlichen Abweichung des Empfängernamens erscheint ein Warnhinweis. In so einem Fall sollte die Überweisung nicht freigegeben und der Name zur eigenen Sicherheit geprüft werden. Bei einer Freigabe trotz Warnhinweis trägt der Zahler selbst das Risiko.