Für Studenten

Studentenwohnungen

In Greifswald studieren und bei der WVG wohnen. Wir bringen Studenten in die eigenen vier Wände. Ob Wohngemeinschaft oder Einzelwohnung, bei uns bekommt Ihr ein Dach über den Kopf. Wir bieten Euch günstige Wohnungen, die universitätsnah und infrastrukturell gut gelegen sind.

Unsere großen Wohnungen in Schönwalde I und II und im Ostseeviertel Ryckseite eignen sich hervorragend für Wohngemeinschaften mit Freunden oder Kommilitonen. Also einfach WG gründen und Miete sparen.

Aktionsangebote

Sie sparen pro Etage 25,00 €.

Dieses Angebot gilt auch für die Röntgenstraße 1 – 2, Heinrich-Hertz-Straße 5 / 6, Joliot-Curie-Straße 1 – 2, Schmetterlingshof (Ernst-Thälmann-Straße 51 – 54, Ostrowskistraße 9 - 10, Koitenhäger Landstraße 1 – 3, 4 – 7; außer seniorengerechte Wohnungen)

Sie gestalten Ihre Wohnung nach Ihren eigenen Wünschen und wir erlassen Ihnen 3 Monate die Grundmiete.

Sie sparen dabei über 600,00 €

Fragen Sie nach unseren Aktionswohnungen bei unserem Vermietungsservice.

Wegweiser für junges Wohnen

Un­ter­hal­tungs­kos­ten Summe
Miete (Kaltmiete plus Nebenkosten) ca. 300,00€
Strom ca. 25,00 €
Gebühren für GEZ und Kabelfernsehen ca. 25,00€
Telefon (Festnetzanschluss/Handy) ca. 50,00€
Lebensmittel ca. 180,00€
Einrichtung ca. _______€
Versicherung (Hausrat- und Haftpflichtversicherung) ca. 15,00€
Freizeit ca. 100,00€
Auto ca. 150,00€
Was brauche ich? ca. _______€
Was verdiene ich? ca. _______€
  • bis zum 3. Werktag des Monats
  • bei Nichteinhaltung gerate ich in Verzug und muss mit weiteren Kosten rechnen
  • per Einzugsermächtigung (kann jederzeit widerrufen werden)
  • Bareinzahlung sind möglich (bitte Kassenzeiten beachten)
  • per Überweisung oder Dauerauftrag bei der eigenen Bank
  • mit der Wohnung und den Gemeinschaftsräumen ist pfleglich umzugehen
  • eine vertragswidrige Nutzung der angemieteten Räume führt zur fristlosen Kündigung
  • der Mieter ist verpflichtet, Rücksicht auf Mitbewohner zu nehmen und die Hausordnung einzuhalten (Lärm und laute Musik sind zu vermeiden)
  • für alle Um-, An- und Einbauten sowie die Anfertigung weiterer Schlüssel
  • die Untervermietung an Dritte ist zustimmungspflichtig
  • die Haltung von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet
  • Kindergeld (steht den Eltern für die Zeit bis zum Abschluss der Ausbildung oder bis zum 25. Lebensjahr zu)
  • BAB/Bafög
  • Hartz IV
  • Wohngeld

Die monatliche Miete sollte Priorität haben. Kommt es aufgrund persönlicher Umstände trotzdem zu Mietrückständen, so stehen die Sozialberater und Mieterbetreuer der WVG betroffenen Mietern jederzeit beratend zur Seite. Wer Gesprächsbereitschaft zeigt und frühzeitig mit den zuständigen Mitarbeitern Kontakt aufnimmt, kann weitere Folgekosten, wie Gerichts-, Anwalts- und Zwangsräumungskosten vermeiden. Die Kündigung einer Wohnung kann in jedem Fall vermieden werden.