Sozialberatung

Die Mitarbeiterinnen der Sozialberatung ist vor allem in den großen Wohngebieten Greifswalds tätig. Unterwegs in der Innenstadt, Schönwalde und dem Ostseeviertel sind sie zur Stelle, wenn es darum geht, Streit unter Nachbarn zu schlichten, z. B. auf Grund von Lärmbelästigung oder wenn ein Mieter die Hausordnung missachtet. Die Arbeit der WVG-Sozialberaterinnen ist vor Ort - stets da - wo die Probleme sind.

Sie haben ein Problem? Dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Kundenberater.

Mietschulden

Mietschulden entstehen nicht, wenn die monatliche Mietzahlung Priorität hat.

Die Mieterbetreuer und Sozialberater der WVG mbH Greifswald empfehlen, die Miete in der monatlichen Haushaltsplanung stets an erste Stelle zu rücken. Denn eine gute Wohnung und ein gemütliches Heim sind für Jedermann existenzielle Grundwerte im Leben. Sie sind die Basis, um einen festen Platz in der Gesellschaft einzunehmen. Wenn Mietschulden entstehen und infolgedessen sogar die Obdachlosigkeit droht, ist diese Lebensgrundlage nicht mehr gegeben und kann späterhin nur noch schwer wieder aufgebaut werden.

Die Entstehung von Mietrückständen ist daher unbedingt zu vermeiden. Im ungünstigsten Fall kann ihre Anhäufung zur Kündigung der Wohnung führen. Daher sollte jeder Mieter regelmäßig auf seine Kontobewegungen achten und somit dafür Sorge tragen, dass die Mietzahlungen bis zum dritten Werktag jedes Monats bei der WVG eingehen. Bei erteiltem Lastschrifteinzug ist bitte zu prüfen, ob die Miete nicht wieder zurückgebucht wird. Wird die Miete aus staatlichen Zuwendungen bezahlt, so ist es ratsam, sich regelmäßig darüber zu erkundigen, ob diese auch in voller Höhe erbracht werden. Jede Veränderung der Miete sollte genau beachtet werden.

Kommt es aufgrund persönlicher Umstände trotzdem zu Mietrückständen, so stehen die Sozialberater und Mieterbetreuer der WVG betroffenen Mietern jederzeit beratend zur Seite. Wer Gesprächsbereitschaft zeigt und frühzeitig mit den zuständigen Mitarbeitern Kontakt aufnimmt, kann weitere Folgekosten, wie Gerichts-, Anwalts- und Zwangsräumungskosten vermieden. Die Kündigung einer Wohnung kann in jedem Fall vermieden werden.