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Bürgschaft

Bürgschaft
Ihr Sohn/Ihre Tochter möchte eine eigenen Wohnung bei der WVG anmieten, kann diese aber auf Grund des geringen Einkommens nicht erhalten. Dann können Sie eine Bürgschaft übernehmen. Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus. Die Bürgschaftserklärung ist nur gültig, wenn eine Kopie der aktuellen Verdienstbescheinigung als Anlage beigefügt wird und das Formular unterschrieben ist.

Bitte machen Sie Ihre Angaben und füllen Sie das Formular aus.
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Die Bürgin/Der Bürge:

Die Bürgin/Der Bürge:

die selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche Verbindlichkeiten

des Mieters/der Mieterin:

Die Bürgschaftserklärung hat nur Gültigkeit,
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