HISTORIE
1955 | Seit 1955 wurde der Bestand volkseigener Wohnungen, Gesellschaftsbauten, gewerblicher Gebäude und Grundstücke durch die kommunalen Wohnungsverwaltungen bewirtschaftet. |
1972 | Nach 1972 kamen auch Häuser zum Bestand der kommunalen Wohnungsverwaltung hinzu, die enteignet und zwangsversteigert waren. |
1989 | Der VEB Gebäudewirtschaft verwaltet den Gesamtbestand an Wohnungen in Greifswald, mit Ausnahme der Genossenschaftswohnungen und einiger weniger Häuser in anderem Besitz. |
1990 | In Anwendung des Einigungsvertrages erhielt die Hansestadt Greifswald am 3. Oktober als Eigentümerin alle früher dem VEB Gebäudewirtschaft Greifswald gehörenden Gegenstände, einschließlich des gesamten Grundeigentums, der Betriebseinrichtungen und des Verwaltungsvermögens. |
1991 | Durch notarielle Beglaubigung wurde am 28. Juni 1991 rückwirkend zum 1. Juli 1990 die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbh Greifswald gegründet, deren alleinige Gesellschafterin die Hansestadt Greifswald ist. Die WVG erhielt einen Teil des Vermögens der ehemaligen Gebäudewirtschaft. Mit 83 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nahm die WVG die selbständige Tätigkeit auf. |
1992 | Alle Verwaltungsbüros der WVG werden zusammengelegt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ziehen um in die Hans-Beimler-Straße 73. Seither ist dies der Hauptsitz der Gesellschaft. |
2002 | Die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald beschließt die Zusammenlegung der WVG und der Greifswalder Wohnungs- und Herbergsgesellschaft. |
2003 | Die WVG und die GWH fusionieren. Die Vermietung und Vermarktung des gesamten kommunalen Wohnungsbestandes wird organisatorisch zusammengeführt. |
2004 | Die Hauptgeschäftsstelle der WVG wird modernsiert. Büroräume werden erweitert, Wände versetzt und Grundrisse verändert. In der zweiten Etage des Gebäudes kommen neue Büroflächen hinzu. Für die Kunden entsteht ein großzügiger Empfangs- und Vermietungsbereichs. |
2005 | Am 15. August wird der Vertrag zur endgültigen Verschmelzung der WVG und der GWH unterzeichnet. Die GWH hört auf zu existieren. Alle Verträge der Wohnungsgesellschaft gehen auf die WVG über.
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